AGB
Transpo-9411 GmbH Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Allgemeines
Die Transpo-9411 GmbH (nachfolgend „Transpo-9411“ genannt) erbringt ihre Dienstleistungen und Lieferungen innerhalb der Schweiz auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch die Transpo-9411 bestätigt wurden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Transpo-9411.
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande.
2. Lieferung und Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich ausschliesslich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Leistungen, welche nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Zusätzliche Arbeiten oder nicht vereinbarte Leistungen werden separat nach Aufwand verrechnet.
3. Angaben in Preislisten und Angeboten
Sämtliche Angaben in Preislisten oder Online-Angeboten dienen der Information und sind unverbindlich.
Technische Angaben und Beschreibungen sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
4. Preise
Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise gelten als Festpreise, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, behalten Preisangaben während 12 Monaten ihre Gültigkeit.
Expressaufträge, Zusatzfahrten oder Spezialleistungen werden separat verrechnet.
Für Kleinaufträge oder geringe Liefermengen kann ein zusätzlicher Bearbeitungszuschlag erhoben werden.
5. Transport und Material
Die Transpo-9411 GmbH liefert Materialien, Einrichtungen und Komponenten gemäss Auftrag für Zivilschutzanlagen und Schutzräume.
Sämtliche gelieferten Materialien und Waren verbleiben nach Übergabe beim Auftraggeber und werden nicht retour genommen.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6. Lieferfristen und Termine
Liefer- und Ausführungstermine werden nach Bestellung der Ware direkt mit dem Kunden, der Gemeinde, dem Kanton oder dem jeweiligen Industriebetrieb vereinbart.
Terminangaben gelten als Richtwerte, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder organisatorischen Änderungen können möglich sein.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die Zahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF).
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Teilrechnungen und Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Transpo-9411 GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie zusätzliche Aufwendungen und Mahnkosten zu verrechnen.
8. Montage- und Zusatzarbeiten
Montage- und Zusatzarbeiten werden gemäss Vereinbarung oder nach Aufwand verrechnet.
Anschlüsse, Steckdosen sowie bauseitige Elektroinstallationen müssen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden und liegen nicht im Verantwortungsbereich der Transpo-9411 GmbH.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
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Zufahrten gewährleistet sind,
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Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,
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notwendige Informationen zu Leitungen oder Installationen vorhanden sind.
Zusätzlicher Aufwand infolge schlechter Zugänglichkeit, Wartezeiten oder fehlender Informationen wird separat verrechnet.
Bei Selbstmontage trägt der Auftraggeber die Verantwortung für:
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die fachgerechte Ausführung,
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die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften,
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die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Für Schäden oder Mängel infolge unsachgemässer Selbstmontage wird keine Haftung übernommen.
9. Lieferung inklusive Montage
Bei Lieferungen inklusive Montage gelten ergänzend die aktuellen Bestimmungen gemäss SIA 118, sofern anwendbar.
Die Zufahrt zur Baustelle sowie notwendige Hilfsmittel wie Warenlifte oder Hebemittel sind bauseits kostenlos bereitzustellen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Transpo-9411 GmbH.
Die Firma ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eintragen zu lassen.
11. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe oder Abtransport der Ware auf den Auftraggeber über.
12. Rücknahme und Umtausch
Rücknahmen oder Umtausch von Waren erfolgen ausschliesslich nach vorgängiger Zustimmung der Transpo-9411 GmbH.
Retouren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen.
Spezialanfertigungen sowie gebrauchte Materialien oder Geräte sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
13. Prüfung und Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren oder ausgeführten Leistungen unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
Beanstandungen oder erkennbare Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gelten die Leistungen als genehmigt.
14. Garantie
Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Lieferung oder Installation, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Garantie beschränkt sich auf die Nachbesserung oder den Ersatz mangelhafter Teile.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
